Möchten Sie Ihr Recht einklagen, müssen Sie in der Regel den gesamten Prozess bis auf die gegnerischen Anwaltskosten vorfinanzieren.
Die Kosten eines Rechtsstreits richten sich nach dem Streitwert.
Beispiel: Ein kleiner Blechschaden schlägt oft schon mit weit über 1.000 € zu Buche. Das Gesamtkostenrisiko für Rechtsanwälte, Gerichtskosten, Zeugen und Sachverständige beträgt dann bereits mindestens 2.000 Euro.
Bei Kündigungsprozessen werden im Arbeitsrecht 3 Bruttomonatsgehälter, im Wohnungsmietrecht eine Jahresmiete als Streitwert genommen. Bei einem Bruttomonatslohn von 3.000 € oder einer Monatsmiete von 750 € ist man dann schnell bei einem Streitwert von 9.000 bis 10.000 €.
Das Prozesskostenrisiko in der ersten Instanz liegt dann schon bei 5.000, über alle Instanzen bei über 10.000 €.
Eine konkrete Berechnung können Sie über einen Prozesskostenrechner vornehmen.
Zu den Prozesskosten kommen dann gegebenenfalls noch Zeugengelder und Gutachtergebühren hinzu, die in der Regel auch im 3 bis 4-stelligen Bereich liegen.