Rückwirkender Rechtsschutz kurz erklärt
Der ARAG Sofort-Rechtsschutz wird in zwei Varianten angeboten:
1. Verkehrsrechtsschutz Sofort
Mit diesem Rechtsschutz können Sie sich gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit wehren, die Sie in den letzten 3 Monaten begangen haben sollen. Die Selbstbeteiligung beträgt 150 Euro. Sie entfällt, wenn Sie einen von der ARAG empfohlenen Anwalt beauftragen. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. In dieser Zeit sind Sie dann auch im Verkehrsbereich versichert.
2. Mietrechtsschutz Sofort
Mit diesem Rechtsschutz können Sie bestimmte Fälle im Mietrecht absichern, wenn der Rechtsschutzfall innerhalb der letzten 12 Monate eingetreten ist. Abgesichert ist dann eine der folgenden Streitigkeiten:
- Nebenkostenabrechnung
- Abwehr einer Mieterhöhung
- Kautionsrückzahlung
- Reparaturforderung durch den Vermieter
- Eigenbedarfskündigung
Auch hier gilt eine Selbstbeteiligung von 150 €, die entfällt, wenn Sie einen von der ARAG empfohlenen Anwalt nehmen. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre. In der Laufzeit sind alle mietrechtlichen Streitigkeiten ohne Wartezeit abgesichert.
Für einen Fall, der nicht in eine der genannten Kategorien fällt, bietet die ARAG einen Rechtsschutz mit Soforthilfe an:
Hier können Sie für einen Fall der Vergangenheit Hilfe in Form einer persönlichen Rechtsanwaltsberatung und einer darüber hinausgehenden außergerichtlichen Tätigkeit im Rahmen einer bestimmten Versicherungssumme in Anspruch nehmen. Gerichtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht versichert.
In allen Fällen ist Voraussetzung: Sie haben bis jetzt noch keinen Rechtsanwalt beauftragt.
Umstellungsmöglichkeit
Die Beiträge für die genannten Versicherungen sind wegen der besonderen Risikosituation um einiges höher, als die entsprechenden Versicherungen ohne Sofortschutz. Die ARAG bietet hier jedoch eine faire Lösung an:
Sie können die entsprechende Versicherung auf einen Vollrechtsschutz oder eine Kombinationsversicherung aus Rechtsschutz, Haftpflicht- und Hausratversicherung umstellen. Bedingung ist lediglich, dass der Beitrag nach der Umstellung über dem Beitrag der Sofortversicherung liegt und auch hier eine 3-jährige Vertragslaufzeit vereinbart wird.